Die Salzgitter Young Icefighters sind im Besitz eines Kleinbusses für bis zu 9 Personen (inkl. Fahrer).
Dieser Bus steht allen Mitgliedern gegen eine Spende von 30 Euro pro Tag zur Verfügung. Um den Vereinsbus zu leihen, haben wir Euch hier die Plattform eingerichet. Wählt den oder die entsprechenden Tag(e) aus und reserviert ihn Euch.
Es wird eine automatische Anfrage an den Fahrzeugverantwortlichen gesendet und zeitgleich das Fahrzeug für Euch vorgemerkt.
Nach erfolgreicher Bestätigung steht Euch der Bus zur Verfügung.
Bitte beachtet jedoch, dass der Vereinsbetrieb Vorrang hat und einer Buchung unter Umständen nicht stattgegeben werden kann, bzw. eine unter bestimmten Voraussetzungen wieder storniert werden muss.
In diesem Fall würden wir uns aber frühestmöglich mit Euch in Verbindung setzen.
Weitere Informationen erhaltet Ihr auf dem Ende dieser Seite.
Leihbedingung
- Vertragslaufzeit
Der Verleiher leiht dem Entleiher das Fahrzeug für den abgemachten Zeitraum zur Nutzung. - Gesamtfahrstrecke
Die Gesamtfahrstrecke, während der Leihdauer, wird nicht festgelegt. - Kraftstoff / Tankfüllung
Der Entleiher übernimmt das Fahrzeug vollgetankt und gibt dieses auch vollgetankt wieder zurück. - Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur durch die im Leihvertrag benannten Fahrer bedient werden.
Der Entleiher ist dafür verantwortlich, dass die berechtigten Fahrer die im Vertrag obliegenden Pflichten erfüllen. - Das Fahrzeug darf ausschließlich in Deutschland genutzt werden. Ein Überschreiten der Staatsgrenzen, auch innerhalb des EU Bereiches ist nicht gestattet.
- Versicherung
Der Verleiher erklärt, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung besteht.
Die Selbstbeteiligung beträgt 300 €. - Fahrerlaubnis
Der Entleiher/der berechtigte Fahrer muss zum Führen dieses Fahrzeugs im Besitz eines gültigen Führerschein sein.
Der Entleiher erklärt, dass zum Zeitpunkt der Übergabe kein rechtskräftiges Fahrverbot/Führerscheinentzug gegen ihn verhängt wurde.
Der Entleiher verpflichtet sich, bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug während der Leihzeit das Fahrzeug nicht mehr zu führen und dem Verleiher diesen Umstand unverzüglich anzuzeigen. - Verhalten im Straßenverkehr
Der Entleiher verpflichtet sich, sämtliche straßenverkehrsrechtliche Regelungen zu beachten und die dem Fahrzeughalter obliegenden Pflichten im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu übernehmen. Fahrten abseits befestigter Straßen und die Teilnahme an Rennveranstaltungen sind nicht gestattet. Entstandene Ordnungsgelder / Bußgelder trägt der Entleiher. - Fahrzeugbedienung und «Pflege»
Der Entleiher macht sich mit den Bedienungseinrichtungen und der Betriebsanleitung des Fahrzeugs vertraut und beachtet bei der Fahrzeugbenutzung die sich daraus ergebenden Pflichten.
Kontrollen und Wartungen übernimmt der Entleiher eigenverantwortlich unter Beachtung der hierfür geltenden Vorgaben des Fahrzeugherstellers. - Schadensfall
Bei Unfällen hat der Entleiher die Polizei zu verständigen und falls möglich, eine polizeiliche Unfallaufnahme herbeizuführen, Ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht möglich, hat der Entleiher einen Unfallbericht am Unfallort zu erstellen. Der Verleiher ist unverzüglich über den Unfall zu informieren.
Der Entleiher hat bei einem Unfall – außer bei Gefahr in Verzug -, vor dem Einleiten von Abschlepp-, Reparatur- oder ähnlichen Maßnahmen Weisungen des Verleihers einzuholen.
Der Entleiher ist verpflichtet, fristgemäß vollständige und wahrheitsgemäße Schadensmeldungen bei dem Fahrzeugversicherer abzugeben. Der Verleiher hat eine Schadensminderungspflicht dahingehend, dass er, soweit wirtschaftlich sinnvoll, bei Bestehen einer Kaskoversicherung diese in Anspruch nehmen muss.
Der Entleiher ist dem Verleiher zum Ersatz sämtlicher aus einem Schadensfall entstehenden Sach- und Vermögensschäden (inkl. Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung) verpflichtet, soweit diese nicht von Dritten oder dem Fahrzeugversicherer getragen werden.
Sollte die Inanspruchnahme der Versicherung zu einer Prämienerhöhung führen, verpflichtet sich der Entleiher, diese Mehrkosten zu tragen. - Pannenfall
Sind Reparaturarbeiten am Fahrzeug notwendig, hat der Entleiher den Verleiher darüber unverzüglich zu informieren und dessen Weisung einzuholen, bevor ein Werkstattauftrag erteilt wird. Dies gilt nicht, wenn ein zwingender Notfall vorliegt. In diesem Fall hat der Entleiher den Verleiher unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrundes zu informieren. - Reparaturkosten
Reparaturkosten, die der Entleiher durch übermäßige oder falsche Fahrzeugbedienung zu verantworten hat, hat er dem Verleiher zu ersetzen. Der Verleiher muss sich dabei eine eventuelle Wertverbesserung (neu für alt) anrechnen lassen. Reparaturkosten, die nicht auf einer Fehlbedienung des Fahrzeuges oder auf übermäßigen, fahrbedingten Verschleiß beruhen, trägt der Verleiher. - Betriebskosten
Der Verleiher trägt während der Leihdauer die Kosten für KFZ-Steuer und Versicherung. - Fahrtenbuch
Der Entleiher ist verpflichtet die Fahrzeugbenutzung lückenlos im Fahrtenbuch einzutragen.
Hierzu zählen Datum, Uhrzeit, Fahrstrecke und Fahrername. - Fahrzeugrückgabe
Der Entleiher ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt an den Entleiher zurück zu geben.
Vor der Rückgabe ist das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen sauberen Zustand zu bringen.
Etwaige Kosten, die durch eine nicht erfolgte Reinigung entstehen, werden dem Entleiher in Rechnung gestellt. - Zuwiderhandlungen
Sollte der Entleiher gegen die oben genannten Punkte verstoßen behält sich der Vorstand vor, den Entleiher abzumahnen. Im Wiederholungsfall kann eine weitere Nutzung des Fahrzeuges untersagt werden.
Diese Regularien gelten für alle Abteilungen, die dem Sportverein am Salzgittersee e.V. angegliedert sind.