7 · Hinweis zur Medikamentengabe im Rahmen des Vereinsbetriebes
Aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen ist die Verabreichung von Medikamenten durch Funktionsträger des Vereins (z. B. Übungsleiter:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen oder sonstige ehrenamtlich Tätige) nicht gestattet. Auch im Notfall dürfen Medikamente ausschließlich von medizinisch geschultem Personal oder autorisierten Personen verabreicht werden. Eine Medikamentengabe durch Vereinsmitarbeiter – selbst bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten – ist nicht zulässig. Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigten, notwendige medizinische Maßnahmen im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt abzuklären und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen im Vereinsalltag zu gewährleisten.
8· Wichtige Mitteilungspflicht für Eltern
Um die Sicherheit und das Wohlergehen Ihres Kindes während unserer Vereinsaktivitäten jederzeit gewährleisten zu können, bitten wir Sie dringend, uns unverzüglich über alle relevanten Änderungen zu informieren. Bitte teilen Sie uns insbesondere folgende Änderungen zeitnah mit: • gesundheitliche Veränderungen (z. B. Allergien, chronische Erkrankungen, besondere Bedürfnisse) • Änderungen bei der Einnahme von Medikamenten oder im Notfallmanagement • neue Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) • Änderungen bei der Abholberechtigung oder der Sorgeberechtigung Nur wenn uns alle wichtigen Informationen aktuell vorliegen, können wir in Notfällen angemessen reagieren und Ihr Kind bestmöglich betreuen.
9 · Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Ich bestätige, dass die oben gemachten Angaben nach bestem Wissen vollständig und aktuell sind. Ich verpflichte mich, relevante Änderungen (insbesondere Erkrankungen, Allergien, Medikamente und sportmedizinische Einschränkungen) dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Für einen medizinischen Notfall dürfen die Angaben den zuständigen Trainer:innen/Betreuer:innen und – soweit erforderlich – dem Rettungsdienst bzw. behandelnden medizinischen Personal zugänglich gemacht werden. Das Datenblatt dient ausschließlich der Notfallversorgung und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Diagnose.
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Das ausgefüllte Blatt ist nur den dafür verantwortlichen Vereins-/Mannschaftsbetreuer:innen zugänglich und sicher aufbewahrt werden.